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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2013 - L 1 KR 143/10   

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https://dejure.org/2013,42730
LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2013 - L 1 KR 143/10 (https://dejure.org/2013,42730)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.04.2013 - L 1 KR 143/10 (https://dejure.org/2013,42730)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. April 2013 - L 1 KR 143/10 (https://dejure.org/2013,42730)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2013 - L 1 KR 143/10
    Unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 28. September 2010 (1 BvR 1660/08) ergäben sich jedoch weitere Argumente für den Ausschluss: Der Gleichheitsgrundsatz sei intensiv verletzt, da nochmals nach Lohnabzügen zur KV und PV eine Verbeitragung mit dem vollen Beitragssatz erfolge.

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 2010 (1 BvR 1660/08) hat der Kläger Kopien der Nachträge zu den Versicherungsscheinen vorgelegt, aus denen sich sein Einrücken in die Position des Versicherungsnehmers zum 1. Juli 2005 ergab.

    Insoweit hat die frühere Rechtsprechung, die für eine Einordnung insgesamt als Versorgungsbezug ausging, durch die Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 28. September 2010 - Az.: 1 BvR 1660/08) eine Modifikation erfahren.

    Soweit der Kläger insoweit Bezug nimmt auf die Rn. 5 des Beschlusses des BVerfG in der Sache 1 BvR 1660/08, beruht dies auf einem Missverständnis.

  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2013 - L 1 KR 143/10
    Auch das Rückwirkungsverbot bzw. der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes steht der Anwendung auf nach dem 1. Januar 2004 ausgezahlte Versorgungsbezüge nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2008 - Az.: 1 BvR 1924/07).

    Das BVerfG hat vielmehr ausdrücklich entschieden, dass der Gesetzgeber berechtigt ist, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt heranzuziehen (BVerfG, Beschluss vom 6. September 2010 - Az.: 1 BvR 739/08 Rn. 9 und Beschluss vom 7. April 2008 - Az.: 1 BvR 1924/07).

    Auch das BVerfG hat die Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge nicht beanstandet (Beschluss vom 7. April 2008 - Az.: 1 BvR 1924/07; Beschluss vom 28. Februar 2008 - Az.: 1 BvR 2137/06).

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2013 - L 1 KR 143/10
    Durch die Entscheidung des BVerfG und die nachfolgende Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 30. März 2011 - Az.: B 12 KR 16/10 R und B 12 KR 24/09 R) ist die Rechtslage - soweit für den vorliegenden Rechtsstreit relevant - geklärt.

    Bei Übernahme von Versicherungsverträgen durch den Arbeitnehmer nach Ende der Erwerbstätigkeit ist der Anteil der Auszahlung, der als Leistung der betrieblichen Altersversorgung einzuordnen ist, aus dem Verhältnis der bis zum Eintritt des Arbeitnehmers als Versicherungsnehmer geleisteten Prämien zu den Gesamtprämien zu berechnen (BSG, Urteil vom 30. März 2011, Az.: B 12 KR 16/10 R).

  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 739/08

    Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2013 - L 1 KR 143/10
    Das BVerfG hat in einer zweiten Entscheidung eine Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht beanstandet, dem eine zeitweise alleinige Beitragstragung durch den Versicherten ohne Eintritt in die Position der Versicherungsnehmers des Lebensversicherungsvertrags zu Grunde lag (BVerfG, Beschluss vom 6. September 2010 - 1 BvR 739/08).

    Das BVerfG hat vielmehr ausdrücklich entschieden, dass der Gesetzgeber berechtigt ist, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt heranzuziehen (BVerfG, Beschluss vom 6. September 2010 - Az.: 1 BvR 739/08 Rn. 9 und Beschluss vom 7. April 2008 - Az.: 1 BvR 1924/07).

  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2013 - L 1 KR 143/10
    Die Beklagte ist dem unter Verweis auf das Urteil des BSG vom 21. November 2002 - Az.: B 3 KR 13/02 R entgegen getreten.

    Das von der Beklagten angeführte Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. November 2002 (Az.: B 3 KR 13/02 R) führt zu keiner anderen Bewertung.

  • BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 2137/06

    Verdoppelung der Beitragslast auf Versorgungsbezüge in der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2013 - L 1 KR 143/10
    Auch das BVerfG hat die Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge nicht beanstandet (Beschluss vom 7. April 2008 - Az.: 1 BvR 1924/07; Beschluss vom 28. Februar 2008 - Az.: 1 BvR 2137/06).
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 24/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2013 - L 1 KR 143/10
    Durch die Entscheidung des BVerfG und die nachfolgende Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 30. März 2011 - Az.: B 12 KR 16/10 R und B 12 KR 24/09 R) ist die Rechtslage - soweit für den vorliegenden Rechtsstreit relevant - geklärt.
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R

    Vollendung des 16. Lebensjahres zu Beginn des nationalsozialistischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2013 - L 1 KR 143/10
    Selbst soweit man davon ausgeht, dass der Widerspruchsausschuss hierfür mangels eines entsprechenden Ausgangsverwaltungsaktes der Beklagten zu 2 funktional nicht zuständig gewesen ist (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juni 2000 - Az.: B 4 RA 47/99 R), hindert dies nicht die Einbeziehung der später ergangenen Verwaltungsakte betreffend den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung in den Bescheiden vom 28. Juli 2008 und 13. Dezember 2010.
  • BSG, 04.07.2006 - B 12 KR 67/05 B

    Nachgezahlte Versorgungsbezüge in der KVdR

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2013 - L 1 KR 143/10
    Insoweit verweist der Kläger auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 4. Juli 2006 (B 12 KR 67/05).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 1 KR 143/10   

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https://dejure.org/2012,123675
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 1 KR 143/10 (https://dejure.org/2012,123675)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.05.2012 - L 1 KR 143/10 (https://dejure.org/2012,123675)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - L 1 KR 143/10 (https://dejure.org/2012,123675)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 R 623/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 1 KR 143/10
    Erschwert der Kläger durch seine fehlende Mitwirkung die Aufklärung des Sachverhalts, kann er später nicht rügen, dass Gericht habe den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt (vgl. Leitherer, a. a. O., Rdnr. 15 unter Hinweis auf BSG SozR Nr. 56 zu § 103 SGG; Urteil des Senats vom 22. März 2012 - L 1 R 623/08).
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